Kindertageseinrichtungen

„Statt Kinder Wissen zu lehren, statt ihnen beizubringen, was sie lernen sollen, was Erwachsene festgelegt haben, statt sie so zu formen, wie es dem Bild von Erwachsenen entspricht, kommt es darauf an, Kinder kennen zu lernen, sich ein Bild von ihren Fähigkeiten und Interessen zu machen und darauf aufbauend, geeignete Impulse zur Unterstützung der Neugier und des Forschergeistes von Kindern zu finden“ (Kornelia Schneider, DJI).

In Hessigheim gibt es zwei Kindertageseinrichtungen: Die Kindertageseinrichtung "Tausendfüßler", in der Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren betreut werden, und die Kindertageseinrichtung "Farbklecks", die 50 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren bereithält.

In beiden Einrichtungen wird der Orientierungsplan mit dem Infans-Konzept umgesetzt. Das heißt:

Um die Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder gezielt zu begleiten, identifizieren unsere pädagogischen Fachkräfte anhand intensiver Beobachtung die speziellen Interessen jedes einzelnen Kindes. Auf den Beobachtungen aufbauend und im fachlichen Austausch mit dem Team erarbeiten sie konkrete Entwicklungsziele. In thematisch gestalteten Räumen und mit Hilfe vielfältiger Materialien werden diese Ziele umgesetzt. Für jedes Kind werden in einem Portfolio die jeweiligen Entwicklungsprozesse festgehalten. Jede Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hessigheim befindet sich in der Umsetzung in einem ganz individuellen Prozess.

Sie wünschen weitere Informationen oder haben Anregungen? Klicken Sie hierfür auf die Buttons unserer jeweiligen Einrichtungen oder wenden Sie sich gerne an die Verwaltung, info@hessigheim.de.

In unseren Kindertageseinrichtungen "Tausendfüßler" und "Farbklecks" bieten wir Ihnen folgende Betreuungsmodelle an:

7.00 bis 13.00
7.30 bis 13.30
8.00 bis 14.00
7.00 bis 14.00

7.00 bis 13.00 und 2x durchgehend bis 15.30

7.30 bis 13.30 und 2x durchgehend bis 16.00

8.00 bis 14.00 und 2x durchgehend bis 16.30

7.00 bis 14.00 und 2x durchgehend bis 16.30

Die Gemeinde Hessigheim führt jährlich eine Bedarfsumfrage unter den hier wohnhaften Eltern durch, um ihren Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden.
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der Betreuungsstunden sowie nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Erfahren Sie weitere Details in §12 unserer Kindergartensatzung