2. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hessigheim am 17.10.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§1
§1 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
(3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG -, vom 19.12.2013, GBl. 2013, S. 493) von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.
§2
§13 wird neugefasst:
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr einschließlich Nebenkosten ist der überlassene Wohnplatz der zugewiesenen Unterkunft.
(2) Die Benutzungsgebühr einschließlich Nebenkosten beträgt 180 € je Wohnplatz und Kalendermonat. Für Familien ab drei Personen beträgt die Gebühr einschließlich Nebenkosten 153 € je Wohnplatz und Kalendermonat.
(3) Bei der Errechnung der Gebühr gemäß Absatz 2 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
§3
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hessigheim, 17. Oktober 2024
gez. Günther Pilz
Bürgermeister