Hinweis Antragstellung Sondernutzung: Feldwege bei Auffüllungen
Die Befahrung der Feldwege bei Auffüllarbeiten mit einem LKW fällt unter anderem unter den Begriff der Sondernutzung. Bei einer Sondernutzung erfolgt die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus. Diese Nutzung bedarf einer vorherigen Erlaubnis der Gemeinde Hessigheim.
Da häufig ausschließlich eine Antragstellung beim Landratsamt Ludwigsburg bei einer Auffüllung erfolgt, weisen wir darauf hin, dass unabhängig von der Antragstellung einer verkehrs-, bau- oder landschaftsschutzrechtlichen Erlaubnis beim Landratsamt Ludwigsburg, ebenfalls die Erlaubnis auf eine Sondernutzung bei der Gemeinde Hessigheim zur Befahrung der Feldwege über den Gemeingebrauch hinaus, zu stellen ist. Bitte beachten Sie, dass eine Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus ohne eine Erlaubnis, eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Erlaubnisanträge sind spätestens eine Woche vor der geplanten Inanspruchnahme der Straße bei der Gemeinde Hessigheim zu stellen. Der Antrag umfasst detaillierte Angaben über Standort, Art, Dauer und Umfang. Bei der Befahrung von Feldwegen ist eine konkrete Wegebeschreibung sowie ein Lageplan beizfügen. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter dem Suchbegriff „Sondernutzungen“ . Gerne lassen wir Ihnen den Antrag auch direkt per Mail oder in ausgedruckter Form zukommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Kohler unter kohler@hessigheim.de oder 07143/8143-13 gerne zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung