Lärmaktionsplan der Gemeinde Hessigheim
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG
Lärm zählt mit zu den größten Umweltproblemen unserer Gesellschaft. Er ist die Folge der steigendenden Mobilität der Bevölkerung und des Warentransports auf der Straße und Schiene. Neben hohen Gesundheitsrisiken für die betroffenen Menschen entsteht hier durch auch ein immenser wirtschaftlicher Schaden.
Auf diese Entwicklungskosten hat die Europäische Union reagiert und mit der “Umgebungslärmrichtlinie” ein rechtliches Instrument zur Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermeiden. Die bedeutendste Belastungsquelle für die Gemeinde Hessigheim ist der Straßenverkehrslärm.
Das Ingenieurbüro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG wurde mit der Erstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Hessigheim beauftragt.
Auf der Grundlage der von Verkehrserhebungen im Hauptstraßennetz der Gemeinde, der Aufnahme bestehender Schallschutzanlagen, zulässiger Geschwindigkeiten, Steigungen sowie Straßenoberflächen, wurden vom Büro Modus Consult die erforderlichen Berechnungen durchgeführt, eine Betroffenheitsanalyse erstellt und die möglichen Lärmbrennpunkte/ Hot-Spot-Bereiche ermittelt. Konkrete Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Lärmminderung wurden erarbeitet, diese sind im Entwurf des Lärmaktionsplans i. d. F. vom 04.01.2023 beschrieben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hessigheim hat dem Entwurf des Lärmaktionsplans i. d. F. vom 04.01.2023 in seiner Sitzung vom 27.04.2023 zugestimmt und gleichwohl der Aufstellung eines Lärmaktionsplans nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz BlmSchG mit dem Ziel, Maßnahmen zur Verringerung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms, festzulegen und umzusetzen, zugestimmt.
Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 04.01.2023 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs.3 BImSchG und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs.6 i. V. m. § 47 Abs.6 BImSchG durchgeführt.
Die Offenlegung wird hiermit bekanntgegeben. Die Unterlagen können für die Dauer von 4 Wochen im Zeitraum zwischen dem 05.05.2023 und dem 06.06.2023 im Rathaus und auf der Homepage der Gemeinde Hessigheim eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit hat in dieser Zeit, die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche zu äußern. Die Ergebnisse dieser Mitwirkung sind bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen.
Gez.
Günther Pilz
Bürgermeister