Neues zur Grundsteuer 2025 – Erstes Resümee
In der letzten Gemeinderatssitzung unterrichtete die Verwaltung den Gemeinderat über den Zwischenstand bei der neuen Grundsteuererhebung, nach dem die meisten Steuerbescheide mittlerweile erzeugt und versandt wurden. Ziel und Konsens ist es, insgesamt nicht mehr Steuern einzunehmen wie seither („Aufkommensneutralität“). Es ist aber auch zu beobachten, dass zum Teil im Einzelfall enorme Verwerfungen im neuen Recht nach oben und unten auftreten.
Bei der Grundsteuer A werden im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 26.809 € eingenommen (Stand Mitte Januar). Der Durchschnitt der letzten drei Jahre betrug 27.134 €, letztes Jahr waren es 25.978 €. Bei der Grundsteuer B werden im Jahr 2025 voraussichtlich ca. 326.450 € eingenommen (Stand Mitte Januar). Der Durchschnitt der letzten drei Jahre betrug 327.195 €, letztes Jahr waren es 332.980 €. In der Summe passt aktuell also die Vorausberechnung mit wenigen Prozent Abweichung.
Der Gemeinderat vereinbarte die erneute Überprüfung des Gesamtaufkommens für Mai 2025, um eventuell nochmals bei den Hebesätzen für 2025 nachzujustieren, falls das Aufkommen noch deutlich zunehmen sollte. Das Problem sind noch fehlende Grundsteuermeßbescheide des Finanzamts, die bislang noch gar nicht in der Veranlagung und den Vorabberechnungen berücksichtigt werden konnten. Bis Ende Juni 2025 kann der Gemeinderat die Hebesätze für 2025 noch verändern, danach ist eine Anpassung erst wieder für 2026 möglich.