Wir möchten die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, auf öffentlichen Straßen und Wegen (auch Feldwegen) hinausragende Hecken, Sträucher und Äste zurückzuschneiden. Die Herbst und Winterperiode ist traditionell die Zeit der Gehölz- und Baumarbeiten.
Es müssen: - Gehwege bis auf 2,5m Höhe und - Fahrbahnen bis auf 4,5m Höhe freigehalten werden.