26.04.2024

Projektaufruf 2024 für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft

Projektaufruf 2024
Bild vergrößern
Projektaufruf 2024

Die Fördermittel 2024 sind vom Land freigegeben. Senden Sie Ihren Antrag bis 17.05.2024 an die Geschäftsstelle des Vereins!

Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. In diesem Jahr wechselt die Förderung auf Landesebene.
Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK- Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern

• Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
• die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
• Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
• das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.

Für den neuen Aufruf suchen wir Ihre Ideen!
Haben Sie Ideen für großartige und innovative Projekte, die dem Erhalt oder der Förderung der wertvollen Kulturlandschaft der terrassierten Weinsteillagen dienen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Bewerben können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte).

Welche Projekte fördern wir?
Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der Mitgliedskommunen umgesetzt werden. Diese sind Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim.
Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 € und 20.000 € müssen im Jahr 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Einsendeschluss für Ihren Antrag ist der 17.05.2024 (Eingang bei der Geschäftsstelle). Ihr Antrag muss die Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangen Jahren geben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.
Diese erreichen Sie telefonisch unter 07141/144-43365 oder per E-Mail an Regionalentwicklung-Neckarschleifen@Landkreis-Ludwigsburg.de