Eheschließung

Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.

Beim Standesamt müssen Sie persönlich erscheinen.

Sind Sie oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verhindert, können Sie sich schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.

Ausnahmsweise, wenn Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, können Sie die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.

Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus , Zimmer: 03

Telefon: 07143 8143-11
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Dienstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr