Gewerbesteuer

Vorauszahlungstermine

Die Gemeindekasse bittet um Beachtung der Fälligkeit folgender Steuern:

  • Grundsteuer- sowie Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jedes Jahr fällig am
  • 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres

Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge pünktlich zu den obengenannten Fälligkeitsterminen und geben Sie auf der Überweisung Ihr Buchungszeichen an.

Vielen Dank!

Denjenigen Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt haben, werden die fälligen Steuern zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Ansprechpartner

Finanzwesen
Rathaus , Zimmer: 13

Telefon: 07143 8143-20
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr