Obdachlosigkeit

Obdachlos gewordene Personen haben das Recht sich bei der Gemeinde obdachlos zu melden und eine Unterbringung zu beantragen. Nicht immer steht der Gemeinde sofort geeigneter Wohnraum zur Verfügung, der auf Dauer überlassen werden kann. So kann es notwendig werden obdachlos gewordene Personen in eine Obdachlosenunterkunft einzuweisen. Bei der Obdachlosenunterbringung handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Notunterbringung. In diesem Zeitraum hat die obdachlos gewordene Person die Verpflichtung sich eine neue Wohnung zu suchen.

 

Ansprechpartner

Haupt- / Bau- und Ordnungsamt
Rathaus , Zimmer: 13

Telefon: 07143 8143-13
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Sprechzeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr