Schankerlaubnisse
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung durch Vereine oder Personen, bei der Getränke und Speisen öffentlich zum Verkauf angeboten werden, unbedingt ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 GastG (Schankerlaubnis) zu stellen ist.
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Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr