Häckselplatz
- Entsorgungseinrichtungen
Die Anlieferung von Grüngut ist nur Einwohnern der Gemeinde Hessigheim sowie Eigentümern und Besitzern von landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb der Gemeinde erlaubt. Grüngut aus Gewerbebetrieben und von Gewerbeflächen darf nicht auf dem Häckselplatz angeliefert werden.
Auf dem Häckselplatz dürfen folgende organische Materialien angeliefert werden:
- Baum- und Gehölzschnitt (max. Durchmesser 15 cm)
- Heckenschnitt
- vorgehäckselte Gehölzreste
Das Grüngut muss frei von Störstoffen wie Steinen, Glas, Metallen, Kunststoffen und sonstigen nichtorganischen Materialien sein.
Nicht angeliefert werden dürfen folgende Stoffe:
- Straßenbegleitgrün
- Gras und Heu
- Wurzelstöcke
- Rasenschnitt und Gras
- Erde
- Friedhofsabfälle
- mit Feuerbrand befallener Baum- und Gehölzschnitt
- Boden und Bauschutt
- Altholz (z.B. Möbel, Bauholz, Stickel, Pfähle und weitere)
- Tierstreu
- Abfälle aller Art
Kontaktdaten
Häckselplatz
Ansprechpartner
Adresse
Im Grün 17
74394 Hessigheim
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