Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis.

Die Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus , Zimmer: 03

Telefon: 07143 8143-10
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Sprechzeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr