Grundsteuer

Hebesätze Grundsteuer

Der Gemeinderat der Gemeinde hat den Hebesatz der Grundsteuer A auf 450 vom Hundert und den Hebesatz der Grundsteuer B auf 400 vom Hundert festgesetzt.

Am 1. Juli jedes Jahres wird für all diejenigen Steuerpflichtigen die Grundsteuer fällig, die bei der Gemeindekasse in der Vergangenheit einen „Antrag auf Jahreszahlung“ gestellt haben. Den Jahresbetrag entnehmen Sie bitte Ihrem Grundsteuerbescheid vom 10. Januar. Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihr Buchungszeichen an.

Mit einem Abbuchungsvermerk versehene Beträge werden von der Gemeindekasse zum Fälligkeitstermin abgebucht. Diejenigen Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die Steuern rechtzeitig zu  überweisen. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig.

Die Grundsteuer-Vorauszahlung wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

Alle Steuerzahler, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bittet die Gemeinde, spätestens zu den Fälligkeitsterminen die Zahlungen zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Denjenigen Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Vordrucke für ein SEPA-Lastschriftmandat sowie den Antrag auf jährliche Zahlung stehen Ihnen hier zum Download bereit.

Ansprechpartner

Finanzwesen
Rathaus , Zimmer: 13

Telefon: 07143 8143-20
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