Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baubehörde (Gemeinde Hessigheim) durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Behörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

Nutzen Sie das Formular "Kenntnisgabeverfahren" oder bei einem Abbruch das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus oder steht im Internet auch zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Gemeinde prüft innerhalb von fünf Arbeitstagen :

  • Sind die eingereichten Bauvorlagen vollständig? Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Eingangsbestätigung. Sind die Unterlagen nicht vollständig oder steht ein sonstiges Hindernis entgegen, erhalten Sie hierüber eine Nachricht.
  • Liegen auf dem Grundstück Baulasten?
  • Liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Entwicklungssatzung, einer Erhaltungssatzung oder eines Sanierungsgebietes?
  • Ist die Grundstückserschließung gewährleistet?

 

Ansprechpartner

Haupt- / Bau- und Ordnungsamt
Rathaus , Zimmer: 13

Telefon: 07143 8143-13
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr