Schankerlaubnisse

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung durch Vereine oder Personen, bei der Getränke und Speisen öffentlich zum Verkauf angeboten werden, unbedingt ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 GastG (Schankerlaubnis) zu stellen ist.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus , Zimmer: 03

Telefon: 07143 8143-10
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Sprechzeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr