Information zur Vorgehensweise bei nicht ordnungsgemäß bewirtschafteten Weinbauflächen (Drieschen)

Die rechtlichen Vorgaben zur Bewirtschaftung von Weinbauflächen wurden Ende 2025 konkretisiert. Mit der inzwischen vorliegenden Ausführungshilfe des Landes Baden-Württemberg stehen den Gemeinden verbindliche Grundlagen für ein strukturiertes und landesweit möglichst einheitliches Vorgehen zur Verfügung.